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FAQ

1. Wie läuft die Personalisierung ab?

Sie gestalten das Produkt direkt im Designer (Motiv/Logo/Foto/Text frei platzieren) und schließen die Bestellung ab. Wir prüfen das Motiv kurz auf Umsetzbarkeit und starten anschließend die Gravur. Die Lieferung erfolgt in der Regel in 3–5 Werktagen (größere Stückzahlen nach Absprache).

2. Wie lade ich mein Motiv hoch und platziere es?

Ganz einfach im Designer: Motiv hochladen, Größe und Position frei wählen, optional Text hinzufügen – alles in der Live-Vorschau. Falls etwas unklar ist, melden wir uns kurz zurück.

3. Gibt es eine Vorschau?

Ja – direkt als Live-Vorschau im Designer. Wir gravieren so, wie Sie es dort angelegt haben.

4. Wie schnell wird geliefert?

In der Regel 3–5 Werktage nach Bestelleingang. Bei größeren Stückzahlen stimmen wir den Termin kurz mit Ihnen ab.

5. Gibt es Staffelpreise?

Ja, wir bieten attraktive Staffelpreise bei größeren Abnahmemengen. Die Staffel gilt bei identischem Motiv (gleiches Logo/Design). Für Serien mit unterschiedlichen Namen oder Varianten sprechen Sie uns bitte kurz an: Kontaktformular.

6. Können auch individuelle Namen oder unterschiedliche Logos graviert werden?

Ja – Serien mit individuellen Namen oder wechselnden Motiven sind möglich (ggf. mit Aufpreis und angepasster Lieferzeit). Schreiben Sie uns einfach: Kontakt.

7. Wo wird produziert?

Die Veredelung (Lasergravur) erfolgt in unserer eigenen Werkstatt in Deutschland – mit kurzen Wegen und verlässlicher Qualität.

8. Bieten Sie Musterbestellungen an?

Ja, gern. Nutzen Sie dafür unser Formular: Muster anfragen.

9. Wie sind Firmengeschenke steuerlich zu behandeln (Deutschland)?

Hinweis: Diese Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bitte stimmen Sie sich im Zweifel mit Ihrem Steuerberater ab.

Für Geschäftspartner (Kunden/Lieferanten):

  • Abzugsfähig bis 35 € netto je Empfänger und Kalenderjahr (bei Vorsteuerabzug). Ohne Vorsteuerabzug gilt die 35 €-Grenze brutto.
  • Über 35 €: Das Geschenk ist nicht als Betriebsausgabe abziehbar; Vorsteuer daraus ist nicht abzugsfähig.
  • Streuwerbeartikel mit sehr geringem Wert (üblich ≤ ca. 10 € netto) und Firmenlogo werden regelmäßig nicht als Geschenk gewertet.
  • Pauschalsteuer (§ 37b EStG): Pauschal 30 % (zzgl. Zuschläge) möglich; die 35 €-Grenze bleibt unberührt.
  • Dokumentation: Empfängerliste (Name/Firma, Datum, Anlass, Betrag) erforderlich.

Für Mitarbeiter:

  • Monatliche Sachbezüge bis 50 € (brutto) sind steuer- und sv-frei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt werden.
  • Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen sind bis 60 € (inkl. USt) steuerfrei.
  • Wird die jeweilige Grenze überschritten, ist die Zuwendung grundsätzlich lohnsteuer- und sv-pflichtig (ggf. alternative Pauschalversteuerung möglich – bitte steuerlich prüfen).

Weitere Fragen? Schreiben Sie uns – wir beraten Sie gern unverbindlich: Kontakt.